Kinderschutz

Kinder- und Jugendschutz bei Concordia Albachten

Ansprechpartner zum Thema Kinderschutz bei der Concordia:

Mark Franko Tel: 0160 96735776 Email: mark.franko@concordia-albachten.de

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (§ 1.1 SGB VIII) Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kinder in der Bundesrepublik Deutschland in unserer Gemeinschaft einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Platz einnehmen, am öffentlichen Leben teilhaben und sich verantwortlich für die Gemeinschaft einzusetzen lernen. Damit dies möglich wird, müssen sie in ihren Fähigkeiten und in ihrer Persönlichkeit gefördert, unterrichtet und geschützt werden. Der SV Concordia Albachten 1955 e.V. begrüßt und unterstützt diese Ziele.

“Kinderschutz”, dieses Thema haben Jugendvertreter und Vorstand von Concordia angenommen und Leitlinien für die Jugendarbeit bei Concordia erarbeitet. Für Einblicke in dieses Thema und unsere Arbeit sind die folgenden Dokumente erarbeitet worden und hier einsehbar:

Kinderschutz bei Concordia Albachten
Antrag für ein Polizeiliches Führungszeugnis
Ehrenkodex (deutsch)
Ehrenkodex (englisch)
Ehrenkodex (arabisch)

Die folgenden Einträge dokumentieren und informieren über unsere Arbeit zum Thema:

02.04.2017
Der Verein hat eine Gruppe von 5 Kinderschutzbeauftragten benannt, die am 02.04. und 03.04.2017 eine Fortbildung für alle Trainer und Trainerinnen durchgeführt haben. Themen wie Kindeswohl, Formen von Gefährdung, Intervention im Bedrohungsfall, Prävention, Schweigepflicht und gesetzliche Grundlagen standen auf der Agenda.

10.01.2015
Am Samstag dem 10.01.2015 fand der zweite Fortbildungtermin für Jugendtrainerinnen und Trainer zum gleichen Thema wie am 21.06.2014 in unserem Clubhaus statt.

21.06.2014
Am Samstag dem 21.06.2014 fand eine Fortbildung für Jugendtrainerinnen und Trainer zum Thema „Schweigen schützt die Falschen – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ von 10:00 bis 15:30 Uhr in unserem Clubhaus statt. Diese Fortbildung ist Teil des „Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport” für Vereine in NRW, an dem wir teilnehmen. Ein erfahrener Referent leitete die Fortbildung, an der 10 TrainerInnen von uns teilnahmen. Für die anderen wird es Januar 2015 eine weitere Veranstaltung geben.
Das Honorar und die Fahrtkosten des Referenten wurden vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen übernommen, so dass die Veranstaltung für uns kostenfrei war.

Teilnahmebescheinigung der Fortbildungsveranstaltung

30.03.2014
Auf der Jahreshauptversammlung 2014 wird einstimmig beschlossen, die Satzung des Vereins mit einem Passus zum Kinderschutz zu erweitern. Der Text wurde in der Versammlung vorgelesen und im Vorfeld mit der Einladung bereits verschickt.

16.01.2014
Gespräch zur Beratung des Vorstandes und Planung der weiteren Schritte mit Frau Barrenbrügge vom Qualitätsbündnis gegen sexualisierte Gewalt.

25.11.2013
Fortbildungsveranstaltung für Betreuerinnen und Betreuer von Kindern und Jugendlichen zum Thema Kinderschutz im Sportverein.

16.10.2013
Vereinbarung zwischen der Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, und dem SV Concordia Albachten 1955 e.V.

06.06.2013
Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport.
Der Landessportbund NRW wirbt um Teilname am Bündnis, bei dem wir uns bewerben.

09.04.2013
Pressekonferenz zum Thema Kinderschutz bei Concordia.

17.03.2013
Thematisierung des Kinderschutzes auf der Jahreshauptversammlung des Vereins

19.11.2012
Fortbildung für alle Trainer und Betreuer zum Thema Kinderschutz durch den Kinderschutzbund Münster im Clubhaus.

04.03.2012
In mehreren Arbeitssitzungen wurde der Plan für die Richtlinien zur Einführung des Kinderschutzes bei Concordia Albachten erarbeitet und am 04.03.2012 veröffentlicht.

15.09.2011
Beschlussfassung des Vorstands, sich mit dem Thema Kinder- und Jugendschutz für den Verein auseinanderzusetzen.