Covid-19-Rückverfolgung

Im Falle einer Infizierung mit dem Coronavirus müssen den Gesundheitsbehörden entsprechend §2a der CoronaSchVO Kontaktdaten von Personen, mit denen man zusammengetroffen ist, benannt werden können. Damit diese Kontakte rückverfolgt werden können, müssen Gastgeber aller Art alle anwesenden Personen mit Name, Adresse, Telefonnummer/Mailadresse und ggfls. Zeitraum des Aufenthalts mit deren Einverständnis schriftlich erfassen und die Daten für vier Wochen sicher aufbewahren.

Bitte füllen Sie für diesen Zweck dieses Online-Formular oder handschriftlich das Papier-Formular aus. Wir danken für Ihr Verständnis.

Ich bin mit der Speicherung meiner Daten für 4 Wochen zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit entsprechend CoronaSchVO §2a einverstanden.